Allgemeine GESCHÄFTSBedingungen
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH
1.1. MARK.SENZE e.U., Marilies-Möst-Straße 37, 4600 Wels, Österreich, Firmenbuchnummer 636439s, Christoph Zoister, ist Inhaber des Unternehmens mit der Bezeichnung MARK.SENZE (im Folgenden wird die Bezeichnung „MARK.SENZE“ oder Auftragnehmer verwendet) und bietet Leistungen in vier Bereichen an: 1) Beratungsleistungen im Strategie-, Marketing- und Innovationsbereich, 2) Trainings im Strategie-, Marketing- und Innovationsbereich, 3) Coachings im Marketing- bzw. Business-Kontext, und 4) Bereitstellung von digitalen Inhalten (= Content) im Strategie-, Marketing- und Innovationsbereich. MARK.SENZE zeigt sich im Auftritt nach außen unter den folgenden Bereichen und Marken: MARK.SENZE, MARK.SENZE STRATEGY, MARK.SENZE INNOVATION, MARK.SENZE TRAINING und MARK.SENZE MARKETING BOOTCAMP. Im Folgenden wird über alle Bereiche und Marken hinweg nur die Bezeichnung MARK.SENZE verwendet.
1.2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Ihnen als Auftraggeber (im Folgenden wird die Bezeichnung Auftraggeber verwendet) und MARK.SENZE als Auftragnehmer, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder Kaufs gültige Fassung.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MARK.SENZE ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5. Beim Auftraggeber handelt es sich entweder um Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG oder um Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.
1.6. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
1.7. Geschäfts- und Vertragssprache ist, je nach Auswahl, Deutsch oder Englisch.
2. Umfang deS AUFTRAGES
2.1. Umfang bei Beratungsleistungen, Schulungen, Trainings oder Coachings
2.1.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages, Trainings oder Coachings wird laut ausgewiesener Leistungsbeschreibung beim Kauf und/oder Beauftragung über die Website bzw. Webshop durch den Kaufvertrag bzw. Beauftragungsvertrag vertraglich vereinbart. Das Ende der Leistung wird mit dem Abschluss des Beratungsauftrages, Trainings oder Coachings definiert. Bei individuellen Anfragen wird im Einzelfall der Umfang des Beratungsauftrages, Trainings oder Coachings vertraglich vereinbart. Das Ende der Leistung wird entweder vertraglich vereinbart, ansonsten das Ende mit dem Abschluss eines Beratungsauftrages oder nach vollständig abgehaltenen Trainings oder Coachings definiert.
2.1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gewisse Vorbedingungen (wie z.B.: das Übermitteln von Daten, Unterlagen, Informationen, Prämissen und Entscheidungen, etc.) laut Produktauslobung beim Kauf dem Auftraggeber zu erfüllen. Das Projekt wird erst nach Erfüllung der Vorbedingungen von MARK.SENZE gestartet. Die Unterlagen werden vom Auftraggeber, je nach Auswahl, in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
2.1.3. Teil des Leistungsumfangs von MARK.SENZE sind die inkludierten Leistungen wie bei der Produktbezeichnung beim Kauf ausgelobt.
2.1.4. Nicht Teil des Umfangs und nicht inkludiert sind folgende Leistungen und Kosten für: 1) jegliche anfallende Leistung außerhalb dieses Arbeitsumfanges laut Definition der Produktbezeichnung beim Kauf; 2) anfallende Kosten für das Abhalten von Workshops, wie z.B.: Raummieten, Verpflegung, etc.; 3) Reisekosten, Diäten, Übernachtungskosten; 4) Auf Wunsch des Auftraggebers zu durchführende Marktforschungen oder Bezug von kostenpflichtigen Daten; 5) zusätzliche Korrekturrunden, Termine, Präsentationen oder Workshops außerhalb der Definition der Produktbezeichnung beim Kauf. Diese werden auf Wunsch des Auftraggebers zu den normalen Stundensätzen oder Tagessätzen von MARK.SENZE abgerechnet; 6) Erfüllung der Vorbedingungen, welche vom Auftraggeber vor Projektstart bereits an MARK.SENZE übermittelt werden mussten (siehe Punkt 2.1.2).
2.1.5. Sofern im Zuge der Leistungserbringung eine Konsumationspauschale (für die Verpflegung vor Ort) ausgewiesen ist, ist diese zusätzlich zum vereinbarten Seminarpreis und verbindlich zu bezahlen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, wird dieser vor Vertragsabschluss auf die Konsumationspauschale hingewiesen werden. Die Konsumationspauschale ist vorab (vor Leistungserbringung) zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Konsumationspauschale im Falle einer Stornierung regelmäßig nicht rückvergütet werden kann, da dem Veranstaltungsbetreiber bereits Kosten entstanden sind. Wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, wird MARK.SENZE auf Nachfrage die Gründe dafür mitteilen, dass er infolge des Unterbleibens der Leistung weder etwas erspart hat noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
2.1.6. MARK.SENZE ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MARK.SENZE selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.1.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich MARK.SENZE zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch MARK.SENZE anbietet. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
2.2. Umfang bei digitalen Inhalten (= Content)
2.2.1. Der Umfang eines konkreten Contents wird laut ausgewiesener Leistungsbeschreibung beim Kauf und über die Website bzw. Webshop durch den Kaufvertrag vertraglich vereinbart. Der Content wird unmittelbar in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
2.3. Beauftragung und Kauf
2.3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die Berechtigung besitzt und/oder bevollmächtigt ist, Aufträge in diesem Umfang zu beauftragen bzw. Leistungen in diesem Umfang zu beziehen. Es ist nicht die Pflicht von MARK.SENZE dies zu kontrollieren. MARK.SENZE geht bei Beauftragung oder Kauf durch einen Auftraggeber davon aus, dass dieser dazu berechtigt ist.
2.3.2. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande.
2.3.3. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Bestellung anzunehmen. Vor dem endgültigen Absenden einer Bestellung hat der Auftraggeber noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenen-falls zu korrigieren.
2.3.4. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber den Erhalt einer Bestellung durch eine E-Mail an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse (“Your MARK.SENZE order has been received” und/oder “Thank you for your order“). Diese E-Mail stellt keine Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer dar. Die Darstellung der Leistungen und Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar („Angebot zur Anbotsstellung“).
2.3.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Realisierbarkeit der Bestellung innerhalb von fünf Werktagen (in Bezug auf die Republik Österreich) zu prüfen.
2.3.6. Der Auftragnehmer kann Angebote dadurch annehmen, dass er die Annahme des Angebots in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) (“Your MARK.SENZE order is now complete” und/oder “Thanks for shopping with us”) oder indem er die bestellte Ware oder Leistung zusendet bzw. freischaltet. Erst dadurch kommt das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zustande.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers bei Beratungsleistungen
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der Auftraggeber wird MARK.SENZE auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass MARK.SENZE auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters oder der Beraterin bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer bzw. um B2B Kunden (= Firmenkunden) handelt.
4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von MARK.SENZE zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht bei Beratungsleistungen
5.1. MARK.SENZE verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. bis zu vier Wochen, nach Abschluss des Auftrages.
5.3. MARK.SENZE ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Der Auftragnehmer ist nicht in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers eingebunden.
5.4. MARK.SENZE verwendet bei der Herstellung des vereinbarten Werkes ausschließlich eigene Vorlagen. Welche Corporate Identity und/oder welches Design bei der Erstellung der Unterlagen verwendet wird, obliegt MARK.SENZE. Der Auftraggeber hat kein Recht die Corporate Identity und/oder das Design der Unterlagen zu bestimmen.
6.1. Schutz des geistigen Eigentums von MARK.SENZE
6.1.1. Die Plattformen und Dienste von MARK.SENZE sind durch Urheber-, Marken- und sonstige Rechte in der EU und anderen Ländern geschützt. Unter keinen Umständen hat der Auftraggeber das Recht, den Namen MARK.SENZE oder Marken, Logos, Domänennamen und sonstige markante Markenmerkmale von MARK.SENZE zu verwenden.
6.2. Schutz des geistigen Eigentums bei Beratungsleistungen, Schulungs-, Trainings- und Coachingunterlagen
6.2.1. Die Urheberrechte (womit sowohl die Urheberpersönlichkeitsrechte als auch die Verwertungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken gemeint sind) an den von MARK.SENZE und seinen Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Trainingsunterlagen, Modelle, etc.) verbleiben MARK.SENZE. Die geschaffenen Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dem Auftraggeber wird kein exklusives Nutzungsrecht (gemeint exklusives Werknutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) für diese übertragen, sondern lediglich eine nicht-exklusive Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG).
6.2.2. Zur Veranschaulichung könnten Bilder, Illustrationen oder Grafiken aus Stockphoto-Plattformen in den Dokumenten von MARK.SENZE verwendet worden sein. Die Weiterverwendung eines oder mehrerer Bilder, Illustrationen oder Grafiken ist somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht des jeweiligen Autors. Zur Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung sind die Nutzungsrechte beim jeweiligen Autor selbstständig einzuholen.
6.2.3. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung durch MARK.SENZE zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes (der Werke) eine Haftung von MARK.SENZE – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes (der Werke) – gegenüber Dritten.
6.3. Schutz des geistigen Eigentums bei digitalen Inhalten (= Content)
6.3.1. Die Urheberrechte des Contents von MARK.SENZE verbleibt bei MARK.SENZE. Konkretisierend ist damit gemeint, dass die exklusiven Werknutzungsrechte sowie die Urheberpersönlichkeitsrechte beim Auftragnehmer verbleiben. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber jedoch eine nicht-exklusive Werknutzungsbewilligung den Content für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen.
6.3.2. Es wird dem Auftraggeber eine eingeschränkte, einfache, nicht übertragbare Lizenz zum Aufrufen und Anzeigen des Contents, für den alle erforderlichen Gebühren entrichtet wurden, für persönliche Bildungszwecke übertragen. MARK.SENZE behält sich alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte an dem Service und den MARK.SENZE-Inhalten vor.
6.3.3. Der Content darf nur im PDF-Format und nur für persönliche Bildungszwecke bearbeitet und heruntergeladen werden, sofern eine Möglichkeit zum Download besteht. Content in Form von Videos dürfen nur gestreamt und nicht heruntergeladen oder aufgezeichnet werden, sofern keine Möglichkeit zum Download zur Verfügung gestellt wird.
6.3.4. MARK.SENZE untersagt Auftraggebern ausdrücklich die Verwendung von unseren Inhalten in konkurrierenden Angeboten oder Arbeiten von MARK.SENZE, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Kursen, Büchern, Artikeln, Programmen oder jede andere Verwendung, als a) die eigene Verwendung für das eigene Unternehmen des Auftraggebers, oder b) die Verwendung für den Einsatz in dem Unternehmen, an dem der Auftraggeber angestellt ist.
6.3.5. Die Verwendung von MARK.SENZE Content und der Zugriff auf Content ist Auftraggebern oder Organisationen, die ein Konkurrent von MARK.SENZE sind oder sich in der Sondierungsphase zur Bildung eines Konkurrenten befinden, ausdrücklich untersagt.
6.3.6. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, den Content (ohne ausdrückliche Zustimmung durch MARK.SENZE) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes (der Werke) eine Haftung von MARK.SENZE – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes (der Werke) – gegenüber Dritten.
6.4. Verstoß
6.4.1. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt MARK.SENZE zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7.1. Für die Bestellung oder Beauftragung der Leistungen von MARK.SENZE benötigt der Auftraggeber ein Kundenkonto. Für die Nutzung von Leistungen von MARK.SENZE müssen Sie das erforderliche Mündigkeitsalter für die Nutzung von Online-Diensten erreicht haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass er durch die Registrierung, den Zugriff auf, oder die Nutzung unserer Leistung einen rechtsverbindlichen Vertrag mit MARK.SENZE abschließt. Wenn der Auftraggeber diesen Bedingungen nicht zustimmt, darf er sich keine Leistungen von MARK.SENZE beziehen, diese nicht aufrufen oder anderweitig nutzen.
7.2. Bei der Einrichtung und Führung eines Kundenkontos ist der Auftraggeber verpflichtet, korrekte und vollständige Daten, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, anzugeben und diese Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auftraggeber im B2B Bereich (= Firmenkunden) müssen zusätzlich für die korrekte Firmen-Rechnungsanschrift und die Hinterlegung der (sofern vorhanden) Firmen-UID Nummer sorgen. Sollte eine Bestellnummer des Auftraggebers auf der Rechnung angeführt werden müssen, so ist diese im Kundenkonto zu hinterlegen. Die Rechnung wird dem Auftraggeber direkt auf die angegebene E-Mail-Adresse im Kundenkonto geschickt. MARK.SENZE ist nicht verantwortlich für die Weiterleitung der Rechnung an die zuständige Abteilung des Auftraggebers oder für die fehlende Eingabe einer Bestellnummer seitens des Auftraggebers.
7.3. Der Auftraggeber ist für sein Konto und alle damit verbundenen Aktivitäten allein verantwortlich, auch für Schäden (für uns oder Dritte), die durch die unbefugte Nutzung des Kontos durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber darf sein Konto nicht an einen Dritten übertragen und nicht das Konto eines Dritten nutzen. Dies gilt auch für Auftraggeber im B2B Bereich (= Firmenkunden) innerhalb einer Firma. Ein Kundenkonto darf jeweils nur einer natürlichen Person firmenintern zugewiesen sein.
7.4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Passwort geschützt ist, denn er ist für alle Aktivitäten in Verbindung mit seinem Konto verantwortlich ist. Wenn der Auftraggeber den Verdacht hat, dass ein Dritter Ihr Konto nutzt, informieren Sie bitte umgehend MARK.SENZE.
7.5. Wenn der Auftraggeber bei MARK.SENZE Zugriff auf sein Konto anfordert, erteilen wir Ihnen die Zugriffsberechtigung nur, wenn Sie uns die Informationen geben können, anhand derer wir bestätigen können, dass Sie der Inhaber dieses Kontos sind.
7.6. Möchte der Auftraggeber sein Kundenkonto schließen, so ist dies im Kundenkonto möglich.
7.7. MARK.SENZE darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis (oder die demnach gewährten Rechte und erteilten Lizenzen) ohne Einschränkung an eine andere Gesellschaft oder Person abtreten. Durch keine Bestimmung in diesen Bedingungen werden einem Dritten – einer natürlichen oder juristischen Person – Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel übertragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Konto nicht übertragbar ist und dass alle Rechte an Ihrem Konto und sonstigen Rechte gemäß diesen Bedingungen nach Ihrem Tod erlöschen.
8. GEWÄHRLEISTUNG & Haftung
8.1. Generelle Gewährleistung
8.1.1. MARK.SENZE ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Klarstellend wird festgehalten, dass sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kein Erfolg geschuldet ist.
8.1.2. Hinsichtlich gegebenenfalls im Zuge der Beratungsleistungen erstellten Werken gilt folgende Gewährleistungsregelung, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer oder B2B Kunden (=Firmenkunden) handelt: Bei Beratungsleistungen erlischt der Anspruch aus Punkt 8.1. des Auftraggebers binnen 4 Wochen nach Erbringen der jeweiligen Leistung. Bei Abnahmen und Freigaben von Projektschritten oder des finalen Abschlussberichts durch den Auftraggeber, erlischt der Anspruch mit sofortiger Wirkung, sofern nicht binnen 14 Tagen nach Abnahme eine Mängelrüge (im Sinne des § 377 iVm § 381 UGB) gegenüber MARK.SENZE mitgeteilt wird. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Regeln.
8.2. Haftung und Schadenersatz
8.2.1. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach beschränkt mit dem bis zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes gezahlten Entgelt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Bereich von Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für einen entgangenen Gewinn.
8.2.2. Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Erfüllungsgehilfen.
8.2.3. MARK.SENZE haftet nicht für verspätete oder unterlassene Erbringung von Diensten aufgrund von Umständen, die von MARK.SENZE nicht zu vertreten sind, wie kriegerische oder feindselige Handlungen, Sabotageakte, Naturkatastrophen, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle oder staatliche bzw. behördliche Einschränkungen.
9. Geheimhaltung / DATENSCHUTZ
9.1. MARK.SENZE verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2. Weiters verpflichtet sich MARK.SENZE, über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon sind die Bedingungen bei Rabattaktionen, welche der Auftraggeber freiwillig eingehen kann, wobei die Inhalte eines Projektes als Case Study von MARK.SENZE vermarktet werden dürfen.
9.3. MARK.SENZE ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen sowie bei Rabattaktionen.
9.5. MARK.SENZE ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet MARK.SENZE Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.6. MARK.SENZE macht weiters darauf aufmerksam, dass Daten des Auftraggebers aufgrund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Auftraggeber kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
10. Honorar, Preise und Zahlung
10.1. Bei Beauftragung und/oder Kauf durch die Website oder Webshop, ist der ausgelobte Preis als Honorar je nach ausgewählter Zahlungsmethode und Zahlungsvereinbarung laut Auslobung fällig.
10.2. Bei individueller Beauftragung, spätestens nach Vollendung der vereinbarten Leistung erhält MARK.SENZE ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und MARK.SENZE. MARK.SENZE ist berechtigt, eine Anzahlungsrechnung zu legen, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch MARK.SENZE fällig.
10.3. MARK.SENZE wird Unternehmern oder Auftraggebern im B2B-Bereich (= Firmenkunden) jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.4. MARK.SENZE bemüht sich um eine transparente Kostenauslobung. Alle Kosten sind laut Anbot bzw. Leistungsauslobung bei bezogenen Leistungen durch die Website/Webshop bereits im vereinbarten Honorar inkludiert. Auf exkludierte Kosten wird dezidiert und transparent hingewiesen. Explizite Kosten, fallen demnach nur auf expliziten Wunsch des Auftraggebers an. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch MARK.SENZE vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung: 1) der Bahn: Fahrtkosten der 1. und 2. Klasse; 2) eines Flugzeuges: Flugkosten der Business Class und Economy Class; 3) des Firmen PKWs: 0,5 € für jeden gefahrenen Kilometer. Die Wahl der geeigneten Unterkunft, des geeigneten Verkehrsmittels sowie der Buchungsklasse bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
10.5. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, so behält sich MARK.SENZE den Anspruch auf vollständige Zahlung des gesamten, vereinbarten Honorars vor. In diesen Fällen muss sich der Auftragnehmer jedoch anrechnen lassen, was er sich durch Unterlassung seiner Leistungen erspart hat oder hätte ersparen können.
10.6. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MARK.SENZE, so behält MARK.SENZE den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen, die MARK.SENZE bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, werden nicht verrechnet.
10.7. Im Falle der Nichtzahlung von Anzahlungen und/oder Zwischenabrechnungen, ist MARK.SENZE von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.8. Als Zahlungsziel werden 14 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Alle Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
10.9. Die Preise für die von MARK.SENZE angebotenen Leistungen werden fair und transparent kalkuliert. Die Preise verstehen sich als Fixpreise und individuelle Preise werden nicht verhandelt oder vereinbart.
10.10. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) exkl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgelobt.
10.11. Der Auftraggeber erklärt sich zur Zahlung der Leistungen für den von ihm bezogenen Leistung bereit und ermächtigt MARK.SENZE, die Debit- oder Kreditkarte mit der Zahlung zu belasten oder eine Zahlungsart für die Zahlungsabwicklung zu nutzen. MARK.SENZE ist bemüht mit seriösen Zahlungsdienstanbietern zu kooperieren, um Ihre Zahlungsdaten zu schützen.
10.12. Wenn die Zahlungsart des Auftraggebers fehlschlägt und er trotzdem auf eine Leistung zugreifen kann, so erklärt sich der Auftraggeber zur Zahlung der entsprechenden Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Benachrichtigung von MARK.SENZE bereit.
10.13. MARK.SENZE behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Leistung vorzuenthalten oder zu deaktivieren, für den MARK.SENZE keine adäquate Zahlung erhalten hat.
10.14. Die Forderungen des Auftragnehmers werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der Auftragnehmer 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer oder Auftraggeber im B2B-Bereich (= Firmenkunden) handelt, ist § 456 und § 458 UGB einschlägig.
11.1. Preise und Honorare sind Fixpreise bei MARK.SENZE und werden nicht verhandelt. Allerdings kann der Auftraggeber von attraktiven Rabatten profitieren, sofern der Auftraggeber diese freiwillig beziehen möchte. Die Rabatte von MARK.SENZE sind an Bedingungen gekoppelt, welche der Auftraggeber den Angebotstexten beim Kauf/Beauftragung auf der Website oder Webshop, im Anbot oder den AGBs entnehmen kann.
11.2. Sollte ein Auftraggeber sich freiwillig dazu entscheiden Leistungen mit Rabatten zu beziehen, so verpflichtet sich dieser, die Angebotsbedingungen zu erfüllen.
11.3. Die Gestaltung der Rabatte sowie Bedingungen obliegt MARK.SENZE und können jederzeit abgeändert werden. MARK.SENZE behält sich Fehler und Irrtümer vor.
11.4. Werden die Rabattbedingungen seitens des Auftraggebers nicht erfüllt, so wird die Differenz vom Rabattpreis zum Normalpreis sowie eine Gebühr dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Gebühr errechnet sich mit 10% des Netto-Auftragwertes des Auftraggebers zzgl. Umsatzsteuer.
11.5. Die MARK.SENZE Rabattmodelle gestalten sich wie folgt:
11.5.1. Curiosity Deal: Der Auftraggeber profitiert von ~5% Rabatt auf den ausgelobten Normalpreis. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, zu folgenden Bedingungen: 1) Vorleistung: Der Auftraggeber verpflichten sich, die gesamte Auftragssumme abzüglich des Rabatts bereits vor Projektstart an MARK.SENZE zu bezahlen. Erst nach eingegangener Bezahlung, erfolgt der Projektstart mit MARK.SENZE. 2) Dieser Rabatt ist nicht mit dem Innovator Deal, Explorer Deal oder First-Time Deal kombinierbar. Dieser Rabatt gilt nicht für Content-Produkte (= digitale Inhalte / digitale Produkte) oder Marketing Bootcamp-Produkte.
11.5.2. Innovator Deal: Der Auftraggeber profitiert von ~10% Rabatt auf den ausgelobten Normalpreis. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, zu folgenden Bedingungen: 1) Vorleistung: Der Auftraggeber verpflichten sich, die gesamte Auftragssumme abzüglich des Rabatts bereits vor Projektstart an MARK.SENZE zu bezahlen. Erst nach eingegangener Bezahlung, erfolgt der Projektstart mit MARK.SENZE. 2) Bewertung und Empfehlung: Nach Abschluss der bezogenen Leistung von MARK.SENZE, verpflichtet sich der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bewertung der Leistung sowie Empfehlung für MARK.SENZE abzugeben. Die Bewertung umfasst das Mindestausmaß einer Bewertung anhand einer Schulnoten-Skala sowie einer schriftlichen Bewertung und Empfehlung im Umfang von mindestens 30 Wörtern. MARK.SENZE behält sich das Recht vor die Abgabeform der Bewertung zu bestimmen sowie Namen und Foto des Auftraggebers, den Namen und Logo des Unternehmens/Marke, die Bewertung, die Empfehlung und/oder ein Zitat des Auftraggebers für Werbezwecke zu verwenden. 3) Dieser Rabatt ist nicht mit dem Curiosity Deal, Explorer Deal oder First-Time Deal kombinierbar. Dieser Rabatt gilt nicht für Content-Produkte (= digitale Inhalte / digitale Produkte) oder Marketing Bootcamp-Produkte.
11.5.3. Explorer Deal: Der Auftraggeber profitiert von ~20% Rabatt auf den ausgelobten Normalpreis. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, zu folgenden Bedingungen: 1) Vorleistung: Der Auftraggeber verpflichten sich, die gesamte Auftragssumme abzüglich des Rabatts bereits vor Projektstart an MARK.SENZE zu bezahlen. Erst nach eingegangener Bezahlung, erfolgt der Projektstart mit MARK.SENZE. 2) Bewertung und Empfehlung: Nach Abschluss der bezogenen Leistung von MARK.SENZE, verpflichtet sich der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bewertung der Leistung sowie Empfehlung für MARK.SENZE abzugeben. Die Bewertung umfasst das Mindestausmaß einer Bewertung anhand einer Schulnoten-Skala sowie einer schriftlichen Bewertung und Empfehlung im Umfang von mindestens 30 Wörtern. MARK.SENZE behält sich das Recht vor die Abgabeform der Bewertung zu bestimmen sowie Namen und Foto des Auftraggebers, den Namen und Logo des Unternehmens/Marke, die Bewertung, die Empfehlung und/oder ein Zitat des Auftraggebers für Werbezwecke zu verwenden. 3) Case Study: MARK.SENZE behält sich das Recht vor, die bezogene Leistung des Auftraggebers in Form einer Case Study für Werbezwecke zu verwenden. Die Erstellung der Case Study obliegt MARK.SENZE, jedoch verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer kooperativen Zusammenarbeit um Inhalte, Grafiken und Bildmaterial für die Case Study zur Verfügung zu stellen. MARK.SENZE bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Offenlegung von Informationen, um eine Geschäftsschädigung des Auftraggebers zu vermeiden. 4) Dieser Rabatt ist nicht mit dem Curiosity Deal, Innovator Deal oder First-Time Deal kombinierbar. Dieser Rabatt gilt nicht für Content-Produkte (= digitale Inhalte / digitale Produkte), Marketing Bootcamp-Produkte oder Trainings und Coachings.
11.5.4.First-Time Deal: Der Auftraggeber profitiert von ~15% Rabatt auf den ausgelobten Normalpreis. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, zu folgenden Bedingungen: 1) Bewertung und Empfehlung: Nach Abschluss der bezogenen Leistung von MARK.SENZE, verpflichtet sich der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bewertung der Leistung sowie Empfehlung für MARK.SENZE abzugeben. Die Bewertung umfasst das Mindestausmaß einer Bewertung anhand einer Schulnoten-Skala sowie einer schriftlichen Bewertung und Empfehlung im Umfang von mindestens 30 Wörtern. MARK.SENZE behält sich das Recht vor die Abgabeform der Bewertung zu bestimmen sowie Namen und Foto des Auftraggebers, den Namen und Logo des Unternehmens/Marke, die Bewertung, die Empfehlung und/oder ein Zitat des Auftraggebers für Werbezwecke zu verwenden. 2) Case Study: MARK.SENZE behält sich das Recht vor, die bezogene Leistung des Auftraggebers in Form einer Case Study für Werbezwecke zu verwenden. Die Erstellung der Case Study obliegt MARK.SENZE, jedoch verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer kooperativen Zusammenarbeit um Inhalte, Grafiken und Bildmaterial für die Case Study zur Verfügung zu stellen. MARK.SENZE bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Offenlegung von Informationen, um eine Geschäftsschädigung des Auftraggebers zu vermeiden. 3) Dieser Rabatt steht dem Auftraggeber ausschließlich einmalig als Neukundenrabatt zur Verfügung. Dieser Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten, ausgenommen dem Combination Deal, kombinierbar. Dieser Rabatt gilt nicht für Content-Produkte (= digitale Inhalte / digitale Produkte), Marketing Bootcamp-Produkte oder Trainings und Coachings.
11.5.5.Combination Deal: Der Auftraggeber profitiert von ~10% Rabatt auf die Gesamtsumme, bei gleichzeitiger Beauftragung von mindestens zwei Leistungen. Der Combination Deal kann allein eingesetzt werden, ist aber auch kombinierbar mit dem Curiosity Deal, dem Innovator Deal oder Explorer Deal.
11.6. Die prozentuelle Rabattangabe ist als Richtwert zu verstehen. Die effektive, absolute Rabattsumme kann, aufgrund von Rundungen oder beschönigter Preisauslobungen, von der prozentuellen Rabattangabe abweichen. Demnach gilt der absolute Rabatt laut der Auslobung im Webshop, und nicht der prozentuelle Rabatt.
12. Widerrufsrecht
12.1. Für Unternehmer / B2B Kunden (= Firmenkunden) als Auftraggeber
12.1.1. Für Auftraggeber, die keine Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (Firmenkunden bzw. B2B) gibt es kein Widerrufsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes.
12.2. Für Privatkunden / B2C Kunden (= Endkunden) als Auftraggeber von Beratungsleistungen, Schulungen, Trainings und Coachings
12.2.1. Das Widerrufsrecht laut Fern- und Auswärtsgeschäftsgesetz, gilt für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (B2C).
12.2.2. Auftraggeber haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
12.2.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber MARK.SENZE mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
12.2.4. Um den Vertrag zu widerrufen, ist ein Widerrufsformular ausfüllen (siehe Reiter „Widerruf“ auf der Homepage, oder aufrufbar hier: https://marksenze.com/withdrawl) und an MARK.SENZE in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail zu übermitteln.
12.2.5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
12.2.6. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber MARK.SENZE von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
12.2.7. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat MARK.SENZE alle Zahlungen, die vom Auftraggeber erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei MARK.SENZE eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MARK.SENZE dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
13. Elektronische RechnungsLEGUNG
13.1. MARK.SENZE ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MARK.SENZE ausdrücklich einverstanden.
14. Stornierung und Verschiebung von KURSEN, TRAININGS und CoachingS
14.1. Geltende Bedingungen für individuell vereinbarte Kurse, Trainings und Coachings:
14.1.1. Bei Absage durch den Auftraggeber fallen bis zu 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kosten als Stornokosten an. Bei Absage innerhalb von 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100 % der Kosten als Stornokosten an. Diese Regelung gilt nicht im Bereich B2C; hier wird sich MARK.SENZE um eine individuelle Lösung bemühen. Wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, wird MARK.SENZE auf Nachfrage die Gründe dafür mitteilen, dass er infolge des Unterbleibens der Leistung weder etwas erspart hat noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
14.1.2. Eine Terminverschiebung bis zu 30 Kalendertagen vor dem Veranstaltungsbeginn ist nach Rücksprache mit MARK.SENZE einmalig kostenfrei möglich. Bei einer wiederholten Verschiebung fallen 100% der Kosten als Stornokosten an. Eine Terminverschiebung innerhalb von 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich, es fallen 100% der Kosten als Stornokosten an. Diese Regelung gilt nicht im Bereich B2C; hier wird sich MARK.SENZE um eine individuelle Lösung bemühen. Wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, wird MARK.SENZE auf Nachfrage die Gründe dafür mitteilen, dass er infolge des Unterbleibens der Leistung weder etwas erspart hat noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
14.2. Für öffentliche Kurse und Trainings, die nicht individuell vereinbart werden, gilt das allgemeine Widerrufsrecht unter Punkt 12.
14.3. MARK.SENZE behält sich das Recht vor, Kurse, Schulungen, Trainings- und Coachings bis zu 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Leistung abzusagen (etwa, wenn die erforderliche Mindesteilnehmeranzahl nicht erreicht wird). In diesem Fall werden bereits einbezahlte Beträge zurückerstattet. Darüber hinaus leistet MARK.SENZE jedoch keinen Schadenersatz (etwa für frustriete Aufwendungen).
14.3.1. Die in Punkt 14.3. genannte Regelung gilt auch, wenn ein Trainer*In kurzfristig, etwa aufgrund von Krankheit, seine Teilnahme absagen muss.
14.4. MARK.SENZE behält sich das Recht vor, angekündigte Trainer*Innen durch einen adäquaten Ersatz zu besetzen.
14.5. Sofern aufgrund höherer Gewalt oder öffentlich-rechtlichen Regelungen eine Abhaltung der Schulung, des Trainings- oder Coachings nicht möglich sein sollte, behält sich MARK.SENZE das Recht vor, diese Kurse in der Form einer Online-Veranstaltung abzuhalten. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, hat dieser die Möglichkeit, dieser Form der Veranstaltungsabwicklung zu widersprechen.
15.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Leistung und der entsprechenden Rechnungslegung.
15.2. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
16. SchlussbestimmungEN und REFERENZNENNUNG
16.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
16.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass einem der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO), wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
16.4. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von MARK.SENZE.
16.5. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Unternehmensort von MARK.SENZE zuständig. Im Zweifel ist dies das Landesgericht Wels, Österreich. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Auftraggeber davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
16.6. Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen. MARK.SENZE ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit.
16.7. MARK.SENZE ist berechtigt, das Logo oder die Bezeichnung des Auftraggebers als Referenz auszuweisen. Das Recht auf Anführung als Referenz geht über das Vertragsverhältnis hinaus.
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Version 2510-24